Wiederholungsrezepte
Sehr geehrte Patientin,
Sie haben hier die Möglichkeit uns ganz unkompliziert Ihren Rezeptwunsch mitzuteilen.
Wichtig ist, dass nur Wiederholungsrezepte bestellt werden können!
Neu-Rezeptwünsche müssen im ärztlichen Gespräch besprochen und verschrieben werden. Für gesetzlich Versicherte können E -Rezepte und Pillenrezepte nicht online vorbestellt werden, Sie müssen einmalig im Quartal mit ihrer Versichertenkarte in die Praxis kommen um diese einlesen zu lassen, die Rezepte sind dann am Folgetag auf Ihrer Versichertenkarte gespeichert!
Vielen Dank, Ihr Team von Dr. Schmid und Partner